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   OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2007 - 11 L 42.07   

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https://dejure.org/2007,13147
OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2007 - 11 L 42.07 (https://dejure.org/2007,13147)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.10.2007 - 11 L 42.07 (https://dejure.org/2007,13147)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - 11 L 42.07 (https://dejure.org/2007,13147)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für die Festsetzung des Streitwerts in einem gerichtlichen Verfahren über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung einer Windkraftanlage; Anforderungen an eine erfolgreiche Streitwertbeschwerde; Bestimmung des zuständigen ...

  • Judicialis

    GKG § 52 Abs. 1; ; GKG § 66 Abs. 6 Satz 1; ; GKG § 68 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 87a; ; BImSchG § 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2007 - 11 L 42.07
    Zwar sieht der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (Fassung 2004, veröffentlicht z.B. DVBl. 2004, 1525), an dem der Senat sich im Interesse der Vereinheitlichung der Streitwertfestsetzung regelmäßig orientiert, unter Ziff. 19.1.1 für die Klage eines Errichters oder Betreibers auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung oder Teilgenehmigung grundsätzlich einen Betrag in Höhe von (nur) 2,5 % der Investitionssumme (was hier einem Betrag von 16.912,35 EUR entspräche) vor, und die von den Beschwerdeführern herangezogene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (vom 23. Januar 2001 - 4 C 3.01 -) betrifft unmittelbar nur den mit 7, 5 % der Herstellungskosten festgesetzten Streitwert für die Erteilung eines Bauvorbescheids, dessen Höhe wiederum von dem mit 10 % der Herstellungskosten angenommenen Wert einer Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung abgeleitet wurde.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2006 - 9 S 1148/06

    Zur Zuständigkeit des Berichterstatters als Einzelrichter bei der Entscheidung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2007 - 11 L 42.07
    Die gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes - GKG - zulässige Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin, über die der Senat zu entscheiden hat, da die angegriffene Entscheidung nicht durch den Einzelrichter i.S.d. § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG, sondern durch den diesem nicht gleichzusetzenden Berichterstatter gem. § 87a VwGO getroffen wurde (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 14. September 2004 - 4 L 22.04 -, zit. nach juris, HessVGH, Beschluss vom 19. Januar 2005 - 11 TE 3706/04 -, NVwZ-RR 2005, 583; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 4 L 6.06 -, n.v.; a.A. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Juni 2006 - 9 S 1148/06, NVwZ-RR 2006, 648), ist begründet.
  • VGH Hessen, 19.01.2005 - 11 TE 3706/04

    Streitwertfestsetzung; Beschwerdegericht; Zuständigkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2007 - 11 L 42.07
    Die gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes - GKG - zulässige Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin, über die der Senat zu entscheiden hat, da die angegriffene Entscheidung nicht durch den Einzelrichter i.S.d. § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG, sondern durch den diesem nicht gleichzusetzenden Berichterstatter gem. § 87a VwGO getroffen wurde (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 14. September 2004 - 4 L 22.04 -, zit. nach juris, HessVGH, Beschluss vom 19. Januar 2005 - 11 TE 3706/04 -, NVwZ-RR 2005, 583; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 4 L 6.06 -, n.v.; a.A. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Juni 2006 - 9 S 1148/06, NVwZ-RR 2006, 648), ist begründet.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2006 - 5 S 2516/05

    Streitwert für Windkraftanlage bei immissionsschutzrechtlicher Genehmigung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2007 - 11 L 42.07
    Davon ist hinsichtlich der sich gem. Ziffer 19.1.1 für die Genehmigung einer Windkraftanlage ergebenden Bedeutung auszugehen, denn allein der Umstand, dass Windkraftanlagen seit der Änderung der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom 20. Juni 2005 (BGBl. I S. 1687) regelmäßig nicht mehr einer Bau-, sondern einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen (Ziff. 1.6 des Anhangs zur 4.BImSchV), gibt keinen Anlass für eine abweichende Bewertung des Interesses des Klägers an der begehrten Genehmigung (ebenso BayVGH, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 15 C 06.2183 -, Rn 2 f., VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 S 2516/05 -, Rn 2, beide zit. nach juris).
  • OVG Berlin, 14.09.2004 - 4 L 22.04

    Begründung der Zuständigkeit des Berichterstatters als Einzelrichter; Beschwerde

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2007 - 11 L 42.07
    Die gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes - GKG - zulässige Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin, über die der Senat zu entscheiden hat, da die angegriffene Entscheidung nicht durch den Einzelrichter i.S.d. § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG, sondern durch den diesem nicht gleichzusetzenden Berichterstatter gem. § 87a VwGO getroffen wurde (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 14. September 2004 - 4 L 22.04 -, zit. nach juris, HessVGH, Beschluss vom 19. Januar 2005 - 11 TE 3706/04 -, NVwZ-RR 2005, 583; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 4 L 6.06 -, n.v.; a.A. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Juni 2006 - 9 S 1148/06, NVwZ-RR 2006, 648), ist begründet.
  • VGH Bayern, 24.05.2007 - 15 C 06.2183
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2007 - 11 L 42.07
    Davon ist hinsichtlich der sich gem. Ziffer 19.1.1 für die Genehmigung einer Windkraftanlage ergebenden Bedeutung auszugehen, denn allein der Umstand, dass Windkraftanlagen seit der Änderung der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom 20. Juni 2005 (BGBl. I S. 1687) regelmäßig nicht mehr einer Bau-, sondern einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen (Ziff. 1.6 des Anhangs zur 4.BImSchV), gibt keinen Anlass für eine abweichende Bewertung des Interesses des Klägers an der begehrten Genehmigung (ebenso BayVGH, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 15 C 06.2183 -, Rn 2 f., VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 S 2516/05 -, Rn 2, beide zit. nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2010 - 8 E 1157/10

    Zulässigkeit der Heranziehung des Streitwertkatalogs für die

    Zwar will sich auch die Klägerin bei der Festsetzung des Streitwerts für das vorliegenden Verfahren an dem Streitwertkatalog orientieren; sie hält jedoch unter Hinweis auf entsprechende obergerichtliche Rechtsprechung vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 11 L 42.07 -, Rn. 3, Bay. VGH, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 15 C 06.2183 -, Rn. 2 f., VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26. Januar 2006 5 S 2516/05 -, Rn. 2, jew. zit. nach juris, nicht die Anwendung von Nr. 19.1.1 (Immissionsschutzrecht - Klage des Errichters/ Betreibers auf Genehmigung oder Teilgenehmigung oder Planfeststellung einer Anlage), sondern die von Nr. 9.1.8 (Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Windkraftanlagen) für angemessen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2012 - 11 L 14.12

    Streitwert für die Genehmigung von Windkraftanlagen; Klagebegehren

    Der vom Senat in einem Beschluss vom 18. Oktober 2007 zu OVG 11 L 42.07 und zuvor auch von "weiteren Obergerichten" vertretenen abweichenden Auffassung könne man sich nicht anschließen, da ein hinreichender Grund für eine unterschiedliche Streitwertfestsetzung bezogen auf immissionsrechtliche Genehmigungen für WKA und solche für sonstige Vorhaben nicht ersichtlich sei.
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